Publishing contract
Der Verlagsvertrag besteht aus einem Autoren- und ein Buchvertrag. In dem Autorenvertrag sind die rechtlichen Rahmenbedingen zwischen Autor und Verlag geregelt. Die Spezifikationen bezüglich des Covers, sowie Buchausstattung befinden sich im Buchvertrag, der durch elektronische Form ersetzt werden kann (Antragsformular für die Veröffentlichung und/oder Antragsformular für die Berechnung Monographien und Manuskripte). Beide sind Bestandteil des Verlagsvertrages und sind auszufüllen. Für Autorenvertrag gilt auch folgendes: eine Kopie des elektronisch akzeptierten Vertrags ist in voller Kraft.
Die Rechnung für die Leistungen wird per E-Mail geschickt.
Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, gelten für die Ausführung aller dem ORT Publishing Verlag, Inh. Konstantin Ort erteilten Aufträge den nachfolgenden Vertrag.
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihre ORT Publishing Redaktion
Autorenvertrag für wissenschaftliche Publikationen, Monographien und Manuskript
§1 Vertragsgegenstand§2 Rechtseinräumung
§3 Leistungen des Verlags
§4 Zeitschrift, Fernkonferenz, e-Fernkonferenz
§5 Monographie-, Manuskriptablieferung
§6 Auflage
§7 Urheberrechte
§8 Preisangaben
§9 Druckkosten, Preise und Rabatte
§10 Zahlungsbedingungen
§11 Zahlungsverzug
§12 Produktionszeiten und Lieferfristen
§13 Versand und Lieferung
§14 Versanddienste
§15 Transportrisiko: Verluste und Transportschäden
§16 Falschlieferungen
§17 Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts und der Rücksendungen
§18 Remission
§19 Mängelrüge und Gewährleistung
§20 Widerspruchshinweis
§21 Eigentumsvorbehalt
§22 Werbung
§23 Vertrieb
§24 Zustandekommen des Vertrags, Vertragsdauer, Kündigung
§25 Haftung
§26 Anwendbares Recht
§27 Sonstige Bestimmungen
Zwischen dem ORT Publishing. Wissenschaftlicher Verlag, Inh.: Konstantin Ort; Schwieberdinger Str. 59, 70435 Stuttgart, Deutschland (im Folgenden Verlag genannt)
und
Name, Vorname:
Straße:
Land, PLZ, Ort:
Geburtsdatum:
Telefon:
E-Mail:
nachfolgend Autor genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:
§1. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist:
- die vorliegende Zeitschrift oder jeweilige Fernkonferenz, wo des/der oben angeführten Autors/Autorin einen oder mehrere Artikel mit dem/den Titel «_________________________________» veröffentlicht
oder
- anderes Werk (Monographie, Manuskript) des/der oben angeführten Autors/Autorin mit dem Titel «___________________________________», der über den Verlag veröffentlicht wird.
(2) Der Autor versichert, dass er/sie allein berechtigt ist, über das ausschließliche Nutzungsrecht am Inhalt des Werkes zu verfügen, und dass er/sie bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat oder treffen wird. Dies gilt auch für von dem Autor gelieferte Text- oder Bildvorlagen, Grafiken, Dateien und ähnliche Unterlagen, die an der Herstellung bzw. Verbreitung des Werkes teilhaben.
§2. Rechtseinräumung
(1) Der Autor überträgt dem Verlag das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des vorliegenden Werkes in Buchform, als CD-ROM/DVD, im Internet und in ähnlichen üblichen Ausgaben für alle Auflagen für die deutsche, englische, russische und andere Sprachen.
(2) Der Autor erklärt, dass er über die nachfolgend aufgeführten Rechte verfügt und räumt dem Verlag alle zur Herstellung des Werkes notwendigen Rechte exklusiv ein. Der Autor räumt – als alleiniger Inhaber aller Rechte am Werk und dem Verfügungsrecht über eventuell beiliegende Abbildungen, Karten oder Grafiken – dem Verlag das ausschließliche Recht für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes ein, das Werk räumlich und inhaltlich unbeschränkt exklusiv vervielfältigen und in Buchform verbreiten zu können. Dies gilt auch für elektronische Medien, alle weiteren Auflagen und anderssprachigen Ausgaben. Insbesondere gilt dies für: a). das Vervielfältigungs-, Vermarktungs- und Verbreitungsrecht für das Werk als Buchform und als elektronische Ausführung;
b). das Recht des ganzen oder teilweisen Vorabdrucks und Nach- drucks, auch in Zeitungen, Journalen, Broschüren, Magazinen, Fachzeitschriften u.a.;
c). das Recht zur Speicherung, Übertragung und Aufzeichnung des
Werkes in maschinenlesbarer, insbesondere elektronischer Form;
d). das Recht zur Be- und Verarbeitung zu einer elektronischen Druckvorlage („Druckmaster“) sowie zur Konvertierung des Werkes für eine elektronische Ausführung und deren Speicherung;
e). das Recht, eine Anpassung auf gegenwärtige und künftige Lesesysteme vorzunehmen;
f). das Recht zur Übersetzung in eine andere Sprache;
g). das Recht zur Aufnahme des Werkes in die Datenbanken des Verlages, in Katalogdatenbanken von Buchgroßhändlern und an- deren Distributoren;
h). sofern der Autor eine ISBN vom Verlag übernimmt, zum Zweck der Zusammenarbeit mit der Verwertungsgesellschaft VG Wort alle Verwertungs-, Nutzungs- und sonstigen Rechte, die die VG Wort treuhänderisch wahrnimmt.
i). die Weitergabe der Rechte zu (a) - (h) an Kooperationspartner des Verlages.
(3) Der Verlag behält sich das Recht vor, Manuskripte und Monographien ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
(4) Der Autor räumt dem Verlag das Recht zur angemessenen Darstellung in der Werbung ein, sowohl in der Werbung für das Werk als auch in der Werbung für den Verlag.
(5) Dem Autor bleibt es freigestellt seine wissenschaftliche Publikation (Dissertation, Habilitation, Forschungsarbeit, Skript oder vergleichbares) in elektronischer Form der jeweiligen Universität bzw. deren Universitätsbibliothek als PDF-Datei im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung einer vollständigen Version im Internet bedarf der Genehmigung des WVB.
(6) Zur Verbreitung seiner Thesen und Ergebnisse stellt der Verlag es dem Autor frei, unter Angabe der Quelle Teile seines Werkes anderweitig, etwa in Aufsätzen, zu veröffentlichen.
(7) Der Autor/der Herausgeber bzw. das Institut/Unternehmen, an dem das Werk angefertigt wurde, hat ein auszugsweises Veröffentlichungsrecht. Einzelne Teile des Werkes können in Fachzeitschriften und ähnlich veröffentlicht werden. Es muss bei jeder Publikation ein Hinweis auf die Veröffentlichung des Verlages erfolgen. Veröffentlichungen bei mit dem Verlag im Wettbewerb stehenden On-line-Publikationsunternehmen im Internet etc. hingegen sind nicht gestattet und müssen vom Verlag schriftlich genehmigt werden.
§3. Leistungen des Verlags
(1) Der Verlag stellt auf Bestellung Druckwerke und elektronische Ausführungen (z.B. e-Bücher) für den Autoren her.
(2) Der Verlag verpflichtet sich gegenüber dem Autor zur Auslieferung des Werkes an den Autor (Eigenbestellung), sofern eine Bestellung vorliegt.
(3) Der Verlag verpflichtet sich, Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Ablieferungstermin und Werbemaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zu bestimmen.
(4) Hat der Verlag das Werk in einem fremden Speichermedium gespeichert oder speichern lassen, so stellt er das unentgeltliche Zugriffsrecht des Autors auf das Speichermedium durch eine Vereinbarung mit dem Betreiber des Speichermediums vertraglich sicher.
(5) Zwischen dem Verlag und dem Autor wird, vorbehaltlich der Begutachtung der Vorlage durch den Verlag, folgende Herstellungsform vereinbart:
a). Druck aus PostScript-/PDF-Datei. Der Autor liefert dem Verlag eine Post-Script- oder PDF-Datei, die nach Verlagsvorgaben hinsichtlich Seiten- und Schriftlayout gestaltet wird. Der Autor ist für die Richtigkeit in Bezug auf Gestaltung, Rechtschreibung und Vollständigkeit verantwortlich. Eventuelle Fehler werden vom Autor ausschließlich selbst verantwortet und geben keinen Grund zu Regressforderungen.
b). Druck aus offener Datei. Der Autor liefert dem Verlag nach Rücksprache eine offene Datei in einem gängigen Format (meistens Word-Format). Die Vorgaben zur Dateigestaltung ist der Internetseite zu entnehmen. Der Verlag gibt auf der Internetseite ausführliche Informationen zu den jeweiligen Druckmedien, die planmäßig erscheint werden.
(6) Der Autor beauftragt den Verlag, die Layout- und Formatierungsarbeiten zu übernehmen. Diese Arbeiten werden dem Autor gesondert berechnet und in der Rechnung gestellt. In der Regel wird ein Kostenvoranschlag nach gründlicher Prüfung der Vorlage dem Autor unterbreitet.
(7) Die Gestaltung des Umschlags, der Titelei und der vierten Umschlagseite, ebenso die Wahl des Materials und Papiers, sind Aufgabe des Verlags.
(8) Der Autor akzeptiert ausdrücklich, dass Abweichungen von vorgestellten Musterexemplaren, etwa in der Farbgebung, Papierqualität oder beim Seitenstand, insofern sie für den Digitaldruck üblich sein können, kein Grund zu Beanstandungen sind.
§4. Zeitschrift, Fernkonferenz, e-Fernkonferenz
(1) Der druck- oder satzreife Artikel für die Veröffentlichung in der Zeitschrift, in der Fernkonferenz oder in der e- Fernkonferenz wird dem Verlag vom Autor in Form einer offenen Datei vorgelegt. Die Vorschriften zur jeweiligen Vorlage der Internetseite zu entnehmen.(2) Es gelten die im §3 dargestellten Regelungen.
(3) Der Artikel und sonstige eventuell beigegebene Druckvorlagen gehen bei Ablieferung in das Eigentum des Verlages über.
§5. Monographie-, Manuskriptablieferung
(1) Der Autor verpflichtet sich, dem Verlag Das druck- oder satzreife Manuskript oder Monographie als PDF- oder PostScript-Datei oder Word-Datei (die Vorschriften zur jeweiligen Vorlage der Internetseite zu entnehmen) bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu übergeben. Überschreitet er diesen Termin, so gilt als angemessene Nachfrist ein Zeitraum von 2 Monaten.
(2) Der Verlag ist verpflichtet, das Werk, soweit er gemäß § 2 Nr. (2) zur Ausübung von Nutzungsrechten verpflichtet ist, bis spätestens 6 Wochen nach Erhalt des Manuskripts zu veröffentlichen. Über- schreitet er diesen Termin, so gilt als angemessene Nachfrist ein Zeitraum von 3 Monaten.
(3) Wird eine Nachfrist nach Nr. (1) oder (2) überschritten, ohne dass dafür sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, so ist die andere Vertragspartei befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Befugnis kann nur ausgeübt werden, nachdem die Vertragspartei den Rücktritt angekündigt hat und eine weitere Frist von 3 Monaten seit der Ankündigung verstrichen ist, ohne dass die andere Vertragspartei ihrer Pflicht gemäß Nr. (1) oder (2) nachgekommen ist.
(4) Über die Vorschriften der Universität hinsichtlich der Gestaltung der Pflichtexemplare hat Der Autor den Verlag zu unterrichten. Für die Richtigkeit dieser Angaben trägt dieser/diese die ausschließliche Verantwortung.
(5) Das druck- oder satzreife Manuskript wird dem Verlag in Form einer PDF- oder PostScript-Datei oder einer offenen Datei vorgelegt. Die Vorschriften zur jeweiligen Vorlage der Internetseite zu entnehmen.
(6) Es gelten die im §3 dargestellten Regelungen.
(7) Das Manuskript oder Monographie und sonstige eventuell beigegebene Druckvorlagen gehen bei Ablieferung in das Eigentum des Verlages über.
§6. Auflage
(1) Die Auflagenhöhe bezüglich periodischen Druckerzeugnissen wie Zeitschrift und Fernkonferenzen wird vom Verlag festgesetzt, sodass jeder Autor die gewünschte und vorzeitig bestellte Anzahl von den Belegexemplaren auf dem postalischen Weg bekommt.
(2) Die Auflagenhöhe bezüglich Manuskripte, Monographien wird vom Autor vor Druckfreigabe festgesetzt.
(3) Von jedem Druckerzeugnis wird vier Belegexemplaren je zwei an Deutsche Nationalbibliothek und an Landesbibliothek Baden-Württemberg (laut Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 und die Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) vom 17. Oktober 2008) abgesandt.
§7. Urheberrechte
(1) Der Autor versichert, alleinige Inhaber aller Rechte am vorliegenden Artikel oder Werk zu sein. Insbesondere steht er/sie dafür ein, dass durch die Herausgabe des Artikels oder Werkes nicht die Ansprüche oder Rechte Dritter oder das Gesetz verletzt werden und über Nutzungsrechte ganz oder teilweise anderweitig verfügt worden ist oder verfügt werden kann.
(2) Der Autor erklärt, über die Rechte beigegebener oder verwendeter Abbildungen, Karten oder Grafiken bzw. deren Vorlagen verfügen zu können. (3) Soweit das Werk Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien enthält, an denen keine Nutzungsrechte bestehen, ist der verpflichtet, vor Durchführung des Vertrages auf seine Kosten die erforderliche Genehmigung des Urhebers/der Urheber für die Nutzung der Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien durch dessen Verlag und dessen Kooperationspartner einzuholen.
§8. Preisangaben
(1) Alle auf der Homepage des Verlags angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer unabhängig vom Zahlungsempfängerland.
(2) Alle Angebote und Lieferungen des Verlags erfolgen in EUR, USD, RUB. (3) Preisänderungen zwischen Eingang der Bestellung und Lieferung sowie im Allgemeinen bleiben vorbehalten.
§9. Druckkosten, Preise und Rabatte
(1) Preise bestimmt der Verlag nach eigenem Ermessen. Er behält sich Änderungen der Produktionspreise, Verpackungs- und Lieferpreise vor.
(2) Sämtliche Verlagserzeugnissen und Publikationen erscheinen ausschließlich auf die Kosten der Autoren.
(3) Der Autor leistet im vollen Umfang einen Druckkostenvorschuss entsprechend dem ihm/ihr vom Verlag gemachten Publikationsangebot oder Angebot. Der Druckkostenvorschuss beinhaltet Herstellungs-, - Verpackungs- und Lieferkosten, soweit nichts anderes vereinbart.
(4) Die Rechnung ohne MwSt für die Leistungen des Verlags wird per E-Mail geschickt und gilt für im §1 genanntes Werk, sofern es nicht in Form und Umfang wesentliche Änderungen erfährt. Letztendlich ausschlaggebend ist die Zahl der zu druckenden Seiten, der beigefügten Bilder, Grafiken, Karten etc. Der Druckkostenzuschuss begründet kein Eigentumsrecht seitens des Autors an der Auflage.
(5) Erfolgen weitere Auflagen nach Wunsch des Autors, braucht der Autor weiteren Druckkostenzuschuss zu leisten.
(6) Rabatte sind vom Verlag vorgesehen und auf der Internetseite dargestellt.
(7) Autorenkorrekturen sind kostenpflichtig und je nach Arbeitsaufwand des Verlags berechnet und in der Rechnung gestellt.
§10. Zahlungsbedingungen
(1) Der Verlag arbeitet in Kooperation mit der Niederlassung in Russland «Zentrum der sozial-politischen Forschungen «Premier» (www.anopremier.ru), zusammen. Eine der beiden Organisationen ist berechtigt, die Kundenzahlungen zu empfangen und die Rechnungen für die Leistungen auszustellen.(2) Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist der Rechnungsbetrag sofort innerhalb 20 Tagen fällig.
(3) Der Verlag gewährt keine Skontoabzüge und akzeptiert zur Begleichung des Rechnungsbetrages keine Wechsel und Schecks. Ansonsten alle auf der Homepage angegebenen Zahlungsmöglichkeiten sind akzeptabel.
(4) Bei allen Lieferungen ins In- und Ausland macht der Verlag bei den Rechnungsbeträgen bei allen Bestellern die Ausführung des Auftrages von einer Vorauszahlung abhängig. Alle Vorauszahlungen sind nach der Rücksprache mit dem Verlag in EUR, USD oder RUB zu zahlen.
(5) Letztabnehmer im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes werden generell nur nach Bezahlung per Vorkasse beliefert.
§11. Zahlungsverzug
(1) Wird das Zahlungsziel überschritten, so werden sämtliche noch offenen Forderungen des Verlags sofort fällig, ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungsziele. Die Ausführung weiterer Aufträge kann von der Begleichung aller fälligen Forderungen und von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Portokosten für getrennt versandte Vorabrechnungen werden dem Besteller ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Verlag behält sich vor, eingehende Vorauszahlungen für weitere Aufträge, auch von Rechtsnachfolgern des Bestellers oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern, mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen zu verrechnen und die Ausführung jener Aufträge solange auszusetzen, bis ein Forderungsausgleich erzielt ist.
(2) Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Verzugszinsen in banküblicher Höhe über dem Basiszinssatz ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung zu berechnen. Im Übrigen behält sich der Verlag den Rücktritt von allen mit dem Besteller bestehenden Auftragsverhältnissen vor.
§12. Produktionszeiten und Lieferfristen
(1) Die Produktionszeit beginnt mit Abgabe der druckfähigen PostScript-/PDF-Datei und/oder einer offenen Datei und beträgt in der Regel bis max. vier Wochen. Gerät der Verlag in Verzug, ist ihm noch ein zusätzlicher Zeitraum von vier Wochen zuzubilligen. Ersatzansprüche über die Produktion der Druckerzeugnisse hinaus können nicht geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug seitens des Autors kann der Verlag die Produktion bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.(2) Streiks, Aussperrungen, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt begründen nicht das Recht auf Vertragskündigung und verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
(3) Lieferzeiten für Eigenbestellungen sind individuell zu vereinbaren.
(4) Bestimmte Liefertermine für Neuerscheinungen und Neuauflagen werden nicht zugesichert und die etwaigen Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.
§13. Versand und Lieferung
(1) Die Autoren- und Belegexemplare werden vom Verlag im Inland gegen Bezahlung durch Post- oder Paketdienst geliefert, dabei haftet der Verlag nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei Versand ins Ausland trägt der Autor die Kosten, die über die des Inlandsversands hinausgehen.
(2) Zusätzlich zum anfallenden Porto wird eine dem Aufwand entsprechende Verpackungspauschale je Sendung berechnet.
(3) Ist vom Autor keine bestimmte Versandart vorgeschrieben oder ist der Verlag dem vorgeschriebenen Versandweg nicht angeschlossen, so ist der Verlag berechtigt, die Art und Weise des Versandes selbst zu bestimmen.
(4) Sonderwünsche wie Luftpost oder Express werden berechnet.
(5) Die Druckerzeugnisse werden an die vom Autor angegebene Lieferdresse geliefert.
§14. Versanddienste
(1) Die Druckerzeugnisse werden innerhalb Deutschlands sowie ins Ausland per Deutsche Post & DHL verschickt und es werden – falls nicht anders vereinbart – die Preislisten der Deutschen Post zu Grunde gelegt und jeweils das günstigste Entgelt berechnet.
(2) Der Verlag ist berechtigt, die Lieferung durch ein anderes Versandunternehmen durchführen zu lassen.
§15. Transportrisiko: Verluste und Transportschäden
(1) Die Lieferung erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Autors/Empfängers.
(2) Der Gefahrenübergang besteht mit der Übergabe an den Empfänger bzw. Frachtführer (Post, etc.).
(3) Für auf dem Transport verloren gegangene oder beschädigte Sendungen leistet der Verlag keinen Ersatz. (4) Autoren/Empfänger werden gebeten, zur Wahrung seiner Belange einen Schadensfall innerhalb der von der Deutschen Post (oder einem anderen beauftragten Unternehmen) eingeräumten Frist zu deklarieren. Auch bei Eintreffen der beschädigten oder abhanden gekommenen Sendung (-en) ist unverzüglich der Verlag zu unterrichten.
(5) Für eine Versicherung der Sendung gegen Verlust und Transportschäden hat der Autor/Empfänger selbst Sorge zu tragen.
(6) Lieferungen an Verbraucher nach §13 BGB erfolgen generell versichert.
§16. Falschlieferungen
Falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder deren Berechnung sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schriftlich oder unter Vorlage der Rechnung, des Lieferscheins oder des Paketzettels zu beanstanden.
§17. Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts und der Rücksendungen
(1) Alle Produkte des Verlags (wissenschaftliche Zeitschriften, Fernkonferenzen, e-Fernkonferenzen, Monographien, Manuskripte und so weiter) sind eindeutig als «nach Kunden Spezifikation angefertigt und auf die persönliche Bedürfnisse zugeschnitten» zu interpretieren.
(2) Alle Produkte des Verlags sind die Druckerzeugnisse, die nur nach der Vertragserklärung des Bestellers und Vertragsbestätigung des Bestellers produziert werden. Daher für alle Produkte des Verlags besteht das Widerrufsrechts nicht.
§18. Remission
(1) Wir liefern unsere Verlagserzeugnisse nicht zur Ansicht!
(2) Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
(3) Bei der Gutschrift für angenommene Remittenden behält sich der Verlag einen Abzug von 15% des Warenwertes, mind. 10 Euro, als Bearbeitungsgebühr vor.
(4) Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand befinden.
(5) Rücksendungen von Exemplaren, die Beschädigungen des Autors/Empfängers aufweisen, können nicht akzeptiert werden.
§19. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Alle von dem Verlag oder der Druckerei verschuldeten Fehler (Fehldrucken oder Fehlbindungen), sofern sie offensichtlich sind, werden kostenfrei beseitigt, sobald der Autor den Verlag unverzüglich (innerhalb 2 Monate nach Erhalt des Werks) informiert.
(2) Im Falle von versteckten Mängeln (z. B. fehlende Seiten), die durch den Verlag verursacht wurden, ist der der Verlag bereit, innerhalb von einem halben Jahr das Mängelexemplar auszutauschen.
(3) Soweit die Leistung nicht dem freigegebenen Druckmaster entspricht („Herstellungsfehler“), ist der Verlag nach der Wahl des Autors zur kostenlosen Nachbesserung oder Neuherstellung verpflichtet. Ist die Leistung auch nach zweimaligem Nachbessern nicht vertragsgerecht, ist Der Autor berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Verlag gibt zu keiner Zeit, auch nicht zur Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen und Betrugsversuchen, Informationen an Prüfer oder andere Institutionen weiter.
(5) Sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
§20. Widerspruchshinweis
Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als angenommen, wenn der Autor nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.
§21. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB. Das Eigentum an den gelieferten Verlagserzeugnissen (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Verlags gegenüber dem Autor vorbehalten.
§22. Werbung
Sämtliche zur Werbung für Verlagsdruckerzeugnissen der erforderlichen Maßnahmen werden vom Verlag durchgeführt. Anregungen des Autors/der Autorin sind willkommen.
§23. Vertrieb
Der Autor darf seine/ihre vom Verlag erhaltenen Belegexemplare nicht weiterveräußern bzw. unentgeltlich an Bibliotheken, Archive und andere Institutionen abgeben, soweit er/sie diesen gegenüber keine derartige Verpflichtung (als etwaige Gegenleistung für Benutzungsrechte) eingegangen ist. Der Autor haftet für dem Verlag auf diesem Wege entstandene Schäden.
§24. Zustandekommen des Vertrags, Vertragsdauer, Kündigung
(1) Wenn der Autor an den Verlag eine Bestellungsanfrage über Antragsformular für die Veröffentlichung oder Antragsformular für die Berechnung Monographien und Manuskripte sendet, dann akzeptiert er den Vertragsinhalt und unterschreibt den Verlagsvertrag, indem dass er jeweiligen Hacken im Kästchen stellt. Ansonsten die Kenntnisnahme des Vertragsinhalts, die Vertragsbedingungen seitens Autor sind nach dem Zahlungseingang laut ausgestellter Rechnung und das Stellen aller benötigten Daten zur Verfügung erfüllt.
(2) Die Vertragsverpflichtungen sind abgeschlossen, sobald der Verlag die Druckerzeugnisse an Frachtführer übergibt.
(3) Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 1 Monat, frühestens jedoch nach 2 Jahren nach Veröffentlichungsdatum von beiden Vertragsparteien zum Jahresende gekündigt werden.
(4) Der Verlag behält sich ein fristloses Kündigungsrecht für den Fall vor, dass Inhalte veröffentlicht werden, die öffentlich Anstoß erregen können, politisch extremistische Positionen beinhalten, Personen verunglimpfen oder gegen internationale Gesetze verstoßen (außerordentliche Kündigung). Außerdem wenn alle Forderungen des Verlags gegenüber dem Besteller bis zur vollständigen Erfüllung fristgemäß nicht durchgeführt sind, kann der Verlag einseitig vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Autor darf das Vertragsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund beenden. Wenn der Fall ist, so ist der Verlag befugt, bei Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bereits vervielfältigte, aber nicht ausgelieferte Exemplare der Druckausgabe und/oder der Datenträgerausgabe noch bis zum Ablauf von 1 Monat nach diesem Zeitpunkt zu verbreiten, bzw. verpflichtet, das in einem Speichermedium, insbesondere einer Online-Datenbank, gespeicherte Werk spätestens mit Ablauf von 1 Woche nach Eintritt der Vertragsbeendigung aus dem eigenen oder fremden Speichermedium zu löschen bzw. löschen zu lassen. Bis zur fristgerechten Löschung aus dem Speichermedium darf das Werk weiterhin Nutzungsbefugten im Wege der Online-Übermittlung und durch Bildschirmwiedergabe zugänglich gemacht werden. §25 gilt entsprechend.
(6) Eine Kündigung bedarf der Schriftform auf dem postalischen oder elektronischen Wege.
(7) Möchte Der Autor einzelne oder alle Buchverträge vorzeitig beenden, so ist dies gegen Zahlung der vom Verlag berechneten Gebühr möglich (Vertragsaufhebung).
§25. Haftung
(1) Der Autor ist für die Richtigkeit in Bezug auf Gestaltung, Rechtschreibung und Vollständigkeit verantwortlich. Eventuelle Fehler werden vom Autor ausschließlich selbst verantwortet und geben keinen Grund zu Regressforderungen.
(2) Der Verlag behält sich vor, bei von Autoren gelieferten Druckvorlagen oder Vorlagen, die in orthografischer, gestalterischer und drucktechnischer Hinsicht den üblichen Standards des Buch- und Verlagsgewerbes nicht entsprechen oder erhebliche Mängel aufweisen, Nachbesserungen zu verlangen. Hilfestellung seitens des Verlags wird so weit wie möglich gewährt. Der Verlag kann dem Autor kostenfrei einen Korrekturausdruck übersenden, der von diesem zu genehmigen ist. Kommen die Autoren diesem Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist der Verlag berechtigt, den geschlossenen Vertrag einseitig zu lösen. Von den Autoren vorab geleistete Druckkostenzuschüsse werden zurückerstattet.
(3) Der Verlag ist nicht verantwortlich für die veröffentlichten Inhalte und haftet nicht für die Folgen, die aus einer Veröffentlichung von gesetzeswidrigen Inhalten entstehen können.
(4) Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch das Tätigwerden des Verlages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet Der Autor. Der Autor hat den Verlag und etwaige Kooperationspartner des Verlages von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen sowie die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Verlages einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Autor zu vertreten ist.
(5) Der Verlag bzw. ihre Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder einer vertragswesentlichen Eigenschaft sowie bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
(6) Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehende Haftungsbegrenzung gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§26. Anwendbares Recht
Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Regeln des Urheber- und Verlagsrechts.
§27. Sonstige Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder gesetzlich nicht geregelte Lücken enthalten, so bleibt der Vertrag als solcher gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der anderen Regelungen bleibt davon unberührt.
(2) Der Vertrag ist auf gegenseitiges Vertrauen gestützt. Die Vertragspartner werden bestrebt sein, sich über etwaige Meinungsverschiedenheiten gütlich zu einigen.
(3) Für Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen, soweit sie durch höhere Gewalt oder durch außerhalb ihrer Verantwortung liegende Umstände verursacht werden, brauchen die Vertragschließenden nicht einzustehen.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind ausschließlich der Sitz des Verlagsunternehmens.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum | . . . . . . . . . . . . . . . . . | Unterschrift (Autor) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
Ort, Datum | . . . . . . . . . . . . . . . . . | Unterschrift (Verlag) | . . . . . . . . . . . . . . . . . . |